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LOJİSTİK HABERLERİ EU-SOZİALVORSCHRİFTEN: KLEİNER ANLASS, HOHES BUßGELD

EU-SOZİALVORSCHRİFTEN: KLEİNER ANLASS, HOHES BUßGELD

eu-sozialvorschriften: kleiner anlass, hohes bußgeld

„Die Kontrollpraxis bei den LKW-Ruhe- und Lenkzeiten in der EU läuft immer mehr darauf hinaus, den Fahrern beziehungsweise den Unternehmen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dabei sollte es doch eigentlich um die Stärkung der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen.“ Zu dieser Einschätzung kommt der niederländische Güterkraftverkehrs- und Logistik-Verband TLN (Transport en Logistiek Nederland), Zoetermeer, in einer ausführlichen Befragung unter seinen Mitgliedsfirmen. Der Verband führte diese Umfrage durch, nachdem sich die Klagen von Fahrern und Betrieben über unverhältnismäßig hohe Bußgelder in der EU gehäuft hatten. Die jetzt vorgelegten Ergebnisse der Untersuchung will der Verband den politisch Handelnden zur Verfügung stellen, damit sie sich mit dem Sachverhalt näher beschäftigen können.

„Vor allem im EU-Ausland werden nach unseren Erkenntnissen immer mehr Unternehmer mit außergewöhnlich hohen Bußgeldern konfrontiert, auch wenn es sich nur um einen gergingfügigen Verstoß handelt“, beklagt der TLN. Zu solchen „Extremfällen“ gehörten Bußgelder im fünfstelligen Euro-Bereich, weil zum Beispiel durch das Aufsuchen eines sicheren Parkplatzes die Lenkzeiten überschritten wurden, berichtet der TLN weiter. Eine regelrechte Verschärfung sei seit 2008 erkennbar. Denn seit dem 1. Januar 2008 erlaube es die EU-Gesetzgebung, alle Überschreitungen innerhalb eines Zeitraums von 28 Tagen unter die Lupe zu nehmen und bei der Bußgeldbemessung zu berücksichtigen. Der Verband: „So kommt es vor, dass ein niederländischer Fahrer zum Beispiel in Belgien mit einem hohen Bußgeld für einen Verstoß gegen die Sozialvorschriften bewehrt wird, obwohl der 20 Tage vor dem aktuellen Ereignis in den Niederlanden begangen wurde.“

Zwar stehe der TLN vollständig hinter der Zielsetzung der EU, dass die Ruhe- und Lenkzeiten-Bestimmungen im Sinne der Wettbewerbsgleichheit einheitlich in der Gemeinschaft umgesetzt werden. „Aber es kann nicht angehen, dass kleine Verstöße zum Anlass genommen werden, um dadurch hohe Bußgelder zu kassieren.“ Die „Exzesse“ in der gegenwärtigen Bußgeldpraxis führte bei immer mehr Transport- und Logistik-Unternehmen zu einer „unhaltbaren Situation“.

 

Quelle: Verkehrsrundschau



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